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Personalakten-Mappen

Personalakten-Mappen

Unsere Mappen sind die idealen Personalakten, wenn Sie ein System wünschen, das mitwächst. Bewährte Hängeablage, hochwertiger reißfester blauer und grauer Karton. Äußerst stabile Hängeschiene, die geräuschlos gleitet. Stark abgewinkelter Vollsichtreiter, für eine sehr gute Draufsicht, auch in unteren Schubladen. Sofortiger und direkter Zugriff auf jedes Sachgebiet. Personalakten-Mappen sind in zwei verschiedenen Ausführungen erhältlich: Die Klassische "Abheften wie Sie es kennen", inklusive sechs Register mit jeweils einer eigenen Kunststoffheftung. Klarsichthülle zur Aufnahme des Deckblattes. Art-Nr: 602011. Die Innovative Schlauchheftung / Schlaufenheftung. Öffnen und Schließen an jeder Stelle der Akte. Dazwischenheften jederzeit möglich. Inklusive sechs Register. Art-Nr: 602611. Unabhängig von Standard-Personalakten können Personalakten in Sonderausführung in jeder gewünschten Variation hergestellt werden (mit Firmenlogo, mit bzw. weniger Trennblättern etc.). Dies ist vor allem für größere Personalabteilungen interessant.
AdBlue®

AdBlue®

AdBlue® ist eine synthetische Lösung, die als Reduktionsmittel für SCR-Technologie bei schweren Nutzfahrzeugen verwendet wird. Es handelt sich um keine Gefahrstoff und ist in die niedrigste Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. Die hohe Reinheit und gleich bleibende Qualität ist durch die DIN V 70070 und CEFIC Regularien garantiert. Das Parlament der Europäischen Union hat Ende 1999 verschärfte Abgaswerte für Dieselmotoren von schweren Nutzfahrzeugen (z.B. LKWs) verabschiedet. Zum Oktober 2006 trat die Abgasnorm Euro IV in Kraft. Diese schreibt drastisch reduzierte Grenzwerte für die Emission von Stickoxiden (NOx) und Partikeln (Ruß) vor: NOx Emissionen müssen um 30%, Rußpartikelemissionen um 80% gegenüber der gegenwärtig geltenden Norm Euro 3 gesenkt werden. Im Jahre 2008 werden in einem zweiten Schritt mit Inkrafttreten der Euro V Norm die Grenzwerte noch einmal weiter verschärft.
Fahrbare Klappschiebetafel

Fahrbare Klappschiebetafel

mit 5 Schreibflächen in Stahlemaille, Farbe: grün oder weiß, magnethaftend, zu beschreiben mit Kreide. Schraublos eingefaßt, verleimt und wasserfest versiegelt mit natureloxierte Alu-Profilen und Sicherheitsecken. Kreideleiste unter der Mittelfläche und Staubaufangleisten unter den Tafelflügeln, 1 Schwamm- und Kreidebehälter. Das Gestell wird standartmäßig in der Farbe RAL 7035 lichtgrau geliefert. Andere Farben sind mit 10% Aufpreis möglich.
Zerstörungsfreie Standsicherheitsprüfung von Flutlichtmasten

Zerstörungsfreie Standsicherheitsprüfung von Flutlichtmasten

Der Betreiber und Besitzer einer Flutlichtanlage muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Standsicherheit der Masten gewährleisten. Hier ist es egal aus welchem Werkstoff der Mast besteht, zum Beispiel Stahl, Aluminium, Holz oder Beton. Ohne einen gültigen Nachweis sind auch Arbeiten am Mast nicht möglich. Maste im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind einzelne freistehende oder abgespannte bauliche Anlagen, die vornehmlich zur Aufnahme elektrischer Betriebsmittel dienen. Zu den Masten zählen Holzmaste, Betonmaste, Rohrmaste, Gittermaste, Dachständer, Antennenträger. Maste dürfen nur bestiegen und auf Masten darf nur gearbeitet werden, wenn ihre Standsicherheit gewährleistet ist. Holzmaste, die älter als zwei Jahre sind oder länger als drei Monate eingebaut waren, sind gegen Umstürzen zu sichern, bevor auf ihnen gearbeitet wird, wenn im Verlauf der Arbeiten die Maste auf den Mastzopf wirkende Kräfte verändert werden oder sie ohne Leiterseile oder Abspannung frei stehen. Die Sicherungsmaßnahmen nach Absatz 1 sind auch einzuhalten, wenn sich das Alter oder die Einbauzeit der Maste nicht eindeutig feststellen lässt. Folgende Normungen werden unter anderem bei den Prüfungen herangezogen: BGV-D32, EN 40, Eurocode 1 + 3 und DIN 1076 (Hochmasten über 25m). Leider gibt es keinen eindeutigen Fristenplan bezüglich der Erstprüfung, daher stützt man sich auf Rechtsprechungen wie zum Beispiel: 11. OLG Düsseldorf, 12.12.1991 -18U 105/91. Laternenmaste, die sich im Bereich von Parkstreifen befinden, müssen grundsätzlich so dimensioniert und angebracht sein, dass sie auch ein Anstoßen von Fahrzeugen, wie er bei einem Rangieren im Parkbereich entsteht, standhalten können. Bei Kontrolle von Straßenlampen (auch Flutlichtmaste) ist insbesondere bei älteren Laternen (ab 15 Jahre Standzeit) eine Prüfung auf mögliche Durchrostungen vorzunehmen. Nach dieser Prüfung wird der Folgeprüftermin festgelegt, sprich 6 Jahre laut DIN 1076.
Schulung und Beratung

Schulung und Beratung

Wir stehen Ihnen mit Beratung und Schulung rund um die Messtechnik zur Verfügung. Bei Themen wie z.B. Zeichnungsanpassung nach DIN 1101, Form- und Lagetoleranzen, Messanweisungen, Messunsicherheit, et